Das Parken auf der Seite wo der Fußweg ist ist erlaubt! (rechts) Die linke Seite, wozu auch das Halteverbotsschild gilt, ist es Verboten. Die Gärtner der Kleingartenanlagen parkem dort auch auf der rechten seite. Also parken auf der Seite wo die Gärten sind, ja. Wo der Dinopark ist, nein. Man muss nur die Verkehrsschilder lesen können. Wir hatten kein Strafzettel und wurden kontrolliert.