Das Übernachten ist Wildcamping nach den Landesnaturschutzgesetz Schleswig Holstein. Das Übernachten wird mit einem Bussgeld geahndet. Wer es nicht glaubt der möge googeln. Gerichtsurteil OLG Schleswig (Beschl. v. 15.06.2020, Az. 1 Ss-OWi 183/19) Ihre Polizei Busdorf