Übernachten ist verboten. Das Parkierungsreglement von Januar 2023 besagt in Art. 17: Das regelmässige Abstellen von ... Wohnmobilen ... während der Nacht (23.00 bis 06.00 Uhr) auf öffentlichem Grund und öffentlich zugänglichen Flächen im Nutzungsrecht der Stadt ist untersagt. Schade, so gehen noch mehr Leute nach Konstanz und lassen dort ihr Geld anstatt in Kreuzlingen